Mitgliederversammlung? Digital.

Für viele Vereine stehen im ersten Quartal die obligatorischen Mitgliederversammlungen auf dem Programm. Aber wie damit umgehen in Zeiten von Kontaktbeschränkung und abendlicher Ausgangssperre? Klar ist, einfach ausfallen lassen ist keine Option. Hierfür hat der Gesetzgeber mit dem „Gesetz über Maßnahmen im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins-, Stiftungs- und Wohnungseigentumsrecht zur Bekämpfung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie – (GesRua-COVBekG)“ ein Hilfsmittel geschaffen welches insbesondere Vereinen den Umgang mit den pandemiebedingten Einschränkungen erleichtert. Die Regelungen betreffen die Amtsdauer von Vorständen sowie die Versammlung/ Beschlussfassung der Mitgliederversammlung und eröffnen – abweichend vom Vereinsrecht des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) – entsprechende Spielräume.

  • Denkbar: Übertragung einer Präsenz-Veranstaltung online an externe Teilnehmer
  • Denkbar: vollständig präsenzlose – „virtuelle“ MV
  • Gesetz lässt alle Varianten zu (BT-DS 19/18110, 30)
  • Wichtig! kein Hinderungsgrund für eine virtuelle MV, wenn nicht alle Mitglieder über die erforderliche Technik verfügen

Als Orientierung stellen DOSB, dsj, und DSM einen Leitfaden zur digitalen Mitgliederversammlung zur Verfügung, der aus den Erfahrungen eigener Veranstaltungen erarbeitet wurde. Gern steht auch der Stadtsportbund Chemnitz e.V. und seine Vereinsberater*innen zur Verfügung um bei Fragen helfen zu können.

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