Wie sind Ehrenamtliche und Freiwillige im Sportverein versichert?

Alle Mitgliedsvereine beim Landessportbund Sachsen sind über den ARAG Sportversicherungsvertrag versichert. Der Versicherungsschutz umfasst:

  • Unfallversicherung
  • Haftpflichtversicherung
  • Umwelt-Haftpflichtversicherung
  • Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung
  • D&O-Versicherung (Vermögensschadenversicherung)
  • Vertrauensschadenversicherung
  • Rechtsschutzversicherung

Diese speziell für den Sportbetrieb entwickelte Absicherung deckt praktisch den gesamten Vereinsbetrieb ab:

  • Versicherungsschutz u. a. für Mitglieder, Trainer / Übungsleiter, Mitarbeiter
  • mitversichert ist auch der Weg zu oder von Veranstaltungen
  • umfasst die Veranstaltungen des Vereins (auch alle freiwilligen Helfer, die kein Mitglied sind, beispielsweise Eltern), einschließlich Training

Über den Sportversicherungsvertrag hinaus werden sportspezifische Zusatzver-sicherungen für den Vereinsbetrieb angeboten, z.B.

  • Kfz-Zusatzversicherung
  • Reiseversicherung
  • Nichtmitgliederversicherung (wenn z. B. Probetraining angeboten wird!)
  • CyberSchutz für Sportvereine
  • Spezial-Straf-Rechtsschutz
  • Sport-Vereinsschutz
  • Gebäudeversicherung

Weitere Informationen und das Merkblatt zur Sportversicherung mit allen Vertragsinhalten findet ihr unter www.ARAG-Sport.de

Zudem bietet die Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG) gewählten und beauftragten Ehrenamtsträgern nach § 6 Nr. 3 SGB VII die Möglichkeit, sich freiwillig zu versichern. Für gewählte oder beauftragte ehrenamtliche Funktionsträger, deren Funktion in der Satzung des Verbandes/Vereins enthalten sein muss, besteht für jährlich 3,50 Euro (Stand 2019) pro Person die Option, gesetzlichen Unfallschutz zu erhalten. Der Landessportbund Sachsen hat dazu mit der VBG einen Rahmenvertrag für seine Mitglieder geschlossen.

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